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BFH 19.6.2013 XI R 41/10, StuB 22/2013 S. 873

Umsatzsteuer | Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung

(1) Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt – auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme – voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären. (2) Die für den Stpfl. ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum abgezogen werden kann, in dem ihm auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf (Bezug: § 14, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2, § 16 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 UStG; § 163 Satz 1, § 233a AO; Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 18 Abs. 2 Unterabs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

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