Anton-Rudolf Götzenberger

Auslandsvermögen legalisieren

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62961-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64961-5

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Auslandsvermögen legalisieren (1. Auflage)

Teil IV: Grundsätze und Verfahrensablauf bei der Selbstanzeige

1. Die Selbstanzeige ist keine „Anzeige“!

120Mit der Selbstanzeige hält der Steuergesetzgeber für Steuerpflichtige, die bereits das Stadium der Tatvollendung haben eintreten lassen, denen aber durch die übrigen Umstände der neuen erweiterten Amts- und Rechtshilfestandards der „ehemaligen“ Steueroasen ihr Auslands-Geheimkonto „zu heiß“ geworden ist, eine im deutschen Strafrechtssystem einzigartige Amnestieregelung parat.

121Hinter einer Selbstanzeige verbirgt sich nicht etwa das, was die landläufige Meinung unter einer „Anzeige“ versteht. Der Steuerpflichtige muss nicht etwa beim Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde oder gar der Polizei vorsprechen und sich als reumütiger Steuersünder bekennen. Noch muss sich der Steuerpflichtige in irgendeiner Art und Weise gegenüber Dritten bloßstellen. Das Wort „Selbstanzeige“ wird ebenso wenig erwartet wie ein umfassendes Schuldeingeständnis des Steuerpflichtigen. Das Wort „Selbstanzeige“ ist auch in jedem Fall zu vermeiden. Auch nach Rechtsprechung des BGH müssen „Selbstanzeigen i. S. von § 371 Abs. 1 AO … nicht als solche bezeichne...