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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 26 | Kindergeld: Anspruch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht ab 2012 auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grundfreibetrag von 8.130 € (2012: 8.004 €) überschreiten. Das haben mehrere FG übereinstimmend entschieden und der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung in der DA-FamEStG widersprochen. Ab dem Jahr 2012 müsse nicht mehr geprüft werden, ob ein sogenannter Mangelfall vorliegt.

Ein schwebender Prozess zum Kindergeld steht jetzt als Letztes auf dem Themenplan, zu den sogenannten Mangelfällen. – Das ist einer dieser Fachtermini, mit denen Steuerlaien nichts anfangen können. Betroffen sind Eltern verheirateter Kinder, die studieren oder eine Ausbildung absolvieren.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erlischt der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich ab der Eheschließung des Sohnes oder der Tochter. Und zwar deshalb, weil der Anspruch auf Kindergeld eine typische Unterhaltssituation der Eltern voraussetzt. Diese besteht aber nicht mehr, wenn der Ehegatte des Kindes zu dessen Unterhalt verpflichtet ist. In dies...

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