Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS
6. Aufl. 2013
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Vorwort
Im Jahre 1994 veröffentlichten in Deutschland die ersten börsennotierten Unternehmen einen IAS-Konzernabschluss auf freiwilliger Basis parallel zum HGB-Abschluss. 1999 wurde durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen deutsche Unternehmen ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften statt nach HGB aufstellten. Durch die EU-Verordnung 2002 hat die IFRS-Rechnungslegung zuletzt einen signifikanten Bedeutungszuwachs erfahren. Danach haben grundsätzlich sämtliche kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU ab 2005 ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Durch die Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht sind nach § 315a Abs. 1 und Abs. 2 HGB neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen auch solche Unternehmen zur Konzernrechnungslegung nach IFRS verpflichtet, welche die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem organisierten Kapitalmarkt beantragt haben. Für die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen sieht § 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses vor. Durch § 325 Abs. 2a HGB wird sogar der Einzelabschluss von der Internationalisierung erfasst. Dami...