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BBK Nr. 22 vom Seite 1086

Umsatzsteuer und Pkw-Überlassung an ausländische Arbeitnehmer

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

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Frage

Wir [i]Außendienstler mit Wohnort in den Niederlanden und Belgien sind ein mittelständisches Unternehmen (U) im Raum Aachen und betreiben den Handel mit Industriemaschinen. Für den niederländischen und belgischen Markt beschäftigen wir jeweils einen angestellten Außendienstmitarbeiter mit Wohnsitz in Amsterdam bzw. Brüssel. Die beiden Außendienstmitarbeiter nutzen für ihre Tätigkeit einen Firmenwagen, den sie auch privat nutzen können. Bislang hatten wir die Pkw-Überlassung als entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Leistung in Deutschland nach der 1 %-Regelung versteuert.

Im [i]Wohnsitz des Arbeitnehmers im Ausland maßgebend ab 30. 6. 2013Beitrag von Karl-Hermann Eckert in BBK 17/2013 auf Seite 813 ist der Hinweis enthalten, dass der Ort der sonstigen Leistung bei der Überlassung eines Pkw der Wohnort des Arbeitnehmers ist. Was bedeutet die ab geltende neue Regelung in § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 UStG für die Besteuerung der Pkw-Überlassung an ausländische Arbeitnehmer? Was gilt es sonst noch zu beachten?

Antwort

I. Umsatzsteuerrechtliche Hinweise

Nach [i]Eckert, Die wichtigsten Änderungen der Umsatzsteuer 2013/2014, BBK 1...

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