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BFH 05.09.2013 XI R 4/10, NWB 46/2013 S. 3596

Umsatzsteuer | Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen

Nach dem kann der Betreiber einer Spielhalle Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grds. nicht nach den Flächen aufteilen, auf denen einerseits die Geldspielgeräte und andererseits die Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt sind (sog. Flächenschlüssel).

Anmerkung:

Der Streit über den Umfang des Vorsteuerabzugs ist eine Nachwirkung der im Streitfall rückwirkend beantragten Steuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die zwischenzeitlich gesetzlich ausgeschlossen wurde. Interessant ist, dass dem Kläger die (im Streitfall unvorteilhafte) Aufteilung nach dem Umsatz...

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