Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS
9. Aufl. 2013
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5. Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz
5.1 Grundsatz
Zur Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS ist eine IFRS-Eröffnungsbilanz zu erstellen, die als Startpunkt für die künftige IFRS-Rechnungslegung gilt (IFRS 1.6). IFRS 1.2 – 5 klären, was unter der erstmaligen Anwendung von IAS/IFRS-Standards zu verstehen ist. Der erste IFRS-Abschluss ist jener, in dem die vollständige Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS erstmalig bestätigt und zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht worden ist (IFRS 1.3). Beispielsweise sind Abschlüsse, die nur teilweise mit den IFRS übereinstimmen oder Abschlüsse, die nur für interne Zwecke gemäß den IFRS aufgestellt worden sind, nicht als IFRS-Abschlüsse zu werten, so dass das Unternehmen bei erstmaliger Veröffentlichung eines vollständig in Übereinstimmung mit IFRS stehenden Abschlusses die Regelungen des IFRS 1 anzuwenden hat.
Die Grundsätze für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS sind in IFRS 1.7 niedergelegt. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung zwei Grundsätzen zu genügen:
1. Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit wird...