Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS
9. Aufl. 2013
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3. Ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für den Einzelabschluss nach IFRS
Die IFRS-Rechnungslegung unterscheidet die Begriffe Konzernabschluss und separater Einzelabschluss. Sofern mindestens ein Tochterunternehmen vorhanden ist, für welches kein Einbeziehungswahlrecht besteht (vgl. Kapitel 4.2), so ist gemäß IFRS 10.4 ein Konzernabschluss aufzustellen. Ein separater Einzelabschluss liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen, ein Anteilseigner an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in seinem Abschluss auf der Grundlage der unmittelbaren Kapitalbeteiligung anstatt auf der Grundlage der vom Beteiligungsunternehmen berichteten Ergebnisse und seines Reinvermögens erfasst. Gemäß IAS 27.3 verlangt die IFRS-Rechnungslegung nicht die Aufstellung separater Einzelabschlüsse. Falls ein Unternehmen, das weder eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen, noch an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen hält, seinen (Einzel-)Abschluss entsprechend den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften aufstellt, wird ein solcher Abschluss nur als IFRS-Abschluss, nicht je...