Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei unterjähriger Veräußerung des einzigsten Grundstücks und anschließender
Kapitalverwaltung
Abwicklungstätigkeiten wie Nebenkostenabrechnung keine Verwaltung eigenen Grundbesitzes i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
Leitsatz
1. Die Voraussetzung für eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG besteht nicht, wenn im Erhebungszeitraum
das einzige und letzte Grundstück aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und anschließend durch Darlehensvergabe lediglich eine
Kapitalvermögensnutzung erfolgt.
2. Das nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG umfasst keine der zeitlichen
Disposition des Steuerpflichtigen unterliegenden, nach dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten anfallenden Abwicklungstätigkeiten
(z. B. Nebenkostenabrechnungen).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 17 DStRE 2014 S. 859 Nr. 14 EFG 2014 S. 371 Nr. 5 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 Ubg 2014 S. 540 Nr. 8 UAAAE-47746
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Sächsisches FG, Urteil v. 23.05.2013 - 2 K 1014/12
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