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Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organschaft
Folgerungen aus den Urteilen vom 24. 7. 2013 und 6. 6. 2013
Der BFH hat am zwei Entscheidungen zur ertragsteuerlichen Organschaft veröffentlicht, die für die Praxis wichtige Aspekte enthalten. Nachfolgend werden die zwei Entscheidungen dargestellt und die praktischen Folgen analysiert. Dabei wird bei dem zwischen dem Erfordernis der gewerblichen Tätigkeit für Personengesellschaften als Organträger (nachfolgend unter Kap. II) und der Formulierung der Verlustübernahmeverpflichtung (unter Kap. III) unterschieden. Die zweite BFH-Ent-scheidung vom , ein Vorlagebeschluss an das BVerfG, betrifft vororganschaftliche Mehrabführungen (Kap. IV).
Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863
Muss eine Personengesellschaft als Organträger bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft selbst originär gewerblich tätig sein?
Unter welchen Voraussetzungen wird eine unzutreffende Regelung der Verlustübernahmeverpflichtung rückwirkend anerkannt?
Verstößt die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 3 KStG i. V. mit § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG zu vororganschaftlichen Mehrabführungen gegen das Rückwirkungsverbot?
I. Einleitung
Eine Personengesellschaft m...