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Softwarebilanzierung nach HGB und IFRS
Selbsterstellung, Erweiterung und Verbesserung von dauerhaft genutzter Software beim Anwender
In dem Beitrag in PiR 2013 S. 301 NWB YAAAE-45500 wurden die Grundlagen der Softwarebilanzierung und die Bilanzierung von Dritten erworbener Software untersucht . Dabei wurde eine weitgehende Übereinstimmung der Bilanzierung nach HGB und IFRS gezeigt. Der vorliegende Beitrag ist der Herstellung von Software zur eigenen Nutzung, Erweiterung oder Verbesserung gewidmet. Dabei kann es sich um Individual- oder modifizierte Standardsoftware handeln.
Mujkanovic, Softwarebilanzierung nach HGB und IFRS, PiR 2013 S. 301 NWB YAAAE-45500
Kosten für selbst erstellte Software sind nur aktivierbar, wenn sie im Rahmen der Entwicklungsphase anfallen. Diese wird regelmäßig nach Erstellung eines Grobkonzepts und einer Machbarkeitsstudie erreicht sein.
Bei Einsatz innovativer Techniken sind strengere Maßstäbe im Einzelfall zu prüfen. Bei Erfüllung der Kriterien nach IAS 38.57 ist von Entwicklungskosten auszugehen.
Bei nachträglichen Kosten für Verbesserungen sind mit Ausnahme von Wesensänderungen oder dem Entstehen eigenständiger Vermögensposten die konkreten Bewertungsvorschriften zu beachten, Ansatzvorschriften kommt hier eine nachrangige Bedeutung zu.