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Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters durch die Personengesellschaft
I. Rechtsstrukturen
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft (hier angenommen Personenhandelsgesellschaft) kann sich in vollentgeltlicher Form in folgenden Konstellationen abspielen :
Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen neu eintretenden Gesellschafter,
Übertragung eines Gesellschaftsanteils einer wenigstens dreigliedrigen Gesellschaft auf einen oder mehrere verbleibende Gesellschafter,
Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer wenigstens dreigliedrigen Gesellschaft durch die Gesellschaft selbst.
Der letztgenannte Sachverhalt wird hier behandelt. Das Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer (verbleibenden) Beteiligung am Gesellschaftsvermögen zu. Dagegen erhält der Ausscheidende von der Gesellschaft eine Abfindung, die seinem Anteil am Gesellschaftsvermögen einschließlich stiller Reserven und goodwill entspricht.
II. Bilanzierung nach IFRS
Nach IFRS ist der Vorgang wie folgt zu analysieren :
Bilanzierungssubjekt ist die Gesellschaft. Das Ausscheiden eines Gesellschafters berührt die Identität der entity nicht. ...