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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 1105

Lieferung und Werklieferung von Grundstücken

Jörg Ramb

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-47412 Die Lieferungen von Grundstücken und Werklieferungen von Gebäuden sind Gegenstand der täglichen umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Beratungspraxis. Die umsatzsteuerlichen Lösungsansätze sind durch die entsprechenden Vorschriften des UStG/UStAE sowie die dazu ergangene Rechtsprechung hinreichend konkretisiert. Die grunderwerbsteuerliche Beurteilung der Fälle, in denen Grundstücksveräußerer und Werklieferer unterschiedliche Unternehmer sind, ist hinsichtlich der Zweifachbesteuerung (Umsatz- und Grunderwerbsteuer) infolge des „einheitlichen Vertragswerks“ nach wie vor umstritten.

Ausführlicher Beitrag s..

Unterschiede in der Besteuerung

[i]Allein Grundstückslieferung ist von der Umsatzsteuer befreitIn der Umsatzsteuer ist die Lieferung eines Baugrundstücks des Unternehmers A und die Werklieferung des Unternehmers B mit dem insgesamt der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang nicht identisch. Allein die Grundstückslieferung ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Werklieferung ist als eigenständige Leistung steuerpflichtig.

[i]Einheitliches VertragswerkErgibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung eines Gebäudes aus an sich rechtlich selbständigen Verträgen, kann (einheitlicher) Gegen...

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