Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg 23.01.2013 L 5 R 5250/11, NWB 45/2013 S. 3524

Sozialversicherungsrecht | Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Krankenversicherung

Grds. trägt der Rentenversicherungsträger für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner einen Beitragsanteil. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte und privat versicherte Rentner ist ein antragsbezogener Zuschuss zu den entsprechenden Versicherungsbeiträgen vorgesehen (§ 106 SGB VI). Insoweit ist der Zuschussbezieher dann aber gleichzeitig verpflichtet, Änderungen von sich aus unverzüglich mitzuteilen, wenn diese u. a. leistungserheblich sind (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I). Solche Änderungen können dabei im Tatsächlichen liegen (wie etwa Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Gesundheitszustand, Wohnsitz oder Kinderzahl), aber auch auf rechtlicher Art beruhen, etwa bei Eheschließung, Scheidung oder Renteneintritt. Teilt im letztgenannten Fall der ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen