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FG Köln Urteil v. - 2 K 4248/08 EFG 2013 S. 1892 Nr. 22

Gesetze: UStG § 18 Abs 9 Satz 3, 4, EUV Art 12, UStDV § 60 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen, zeitliche Zuordnung einer Rechnung

Leitsatz

1. Gem. § 60 Satz 1 UStDV ist der Vergütungszeitraum nach Wahl des Stpfl. ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kj. § 60 ist dahingehend zu verstehen, dass er es nicht untersagt, Vorsteuerbeträge aus vorangegangenen Vergütungszeiträumen des betreffenden Kj. auch in anderen Vergütungszeiträumen als dem des letzten des Kj. geltend zu machen.

2. Bei Abhandenkommen einer Originalrechnung ist von einem im Drittland ansässigen Stpfl. - vor Einreichung des Vergütungsantrags - eine Zweitschrift der Rechnung zu der Rechnungskopie innerhalb der Antragsfrist einzureichen. Nur diese stellen im Rahmen der einschränkenden Auslegung des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG einen "adäquaten Ersatz" für die Originalrechnung dar. Einfache Fotokopien sind insoweit nicht ausreichend. Im Gegensatz zu Antragstellern, die im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, gilt für den im Drittland ansässigen Stpfl. nicht das Diskriminierungsverbot aus Art. 12 EUV.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2389 Nr. 40
DStR 2014 S. 10 Nr. 19
DStRE 2014 S. 813 Nr. 13
EFG 2013 S. 1892 Nr. 22
Ubg 2014 S. 541 Nr. 8
JAAAE-46983

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FG Köln, Urteil v. 07.06.2013 - 2 K 4248/08

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