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Selbstbefreiung des Mutterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB n. F.
I. Sachverhalt
Die M GmbH hält Mehrheitsbeteiligungen an diversen Tochterkapitalgesellschaften und bezieht diese in ihren Konzernabschluss ein. Gegenüber den Töchtern bestehen Verlustübernahmeverpflichtungen. Die Töchter stellen daher unter zutreffender Berufung auf § 264 Abs. 3 HGB ihre Abschlüsse ohne Lagebericht und Anhang, auf und lassen die Abschlüsse nicht prüfen und offenlegen. Die M GmbH möchte für ihren eigenen Jahresabschluss entsprechend verfahren.
II. Fragestellung
Kann die M GmbH von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen?
III. Lösungshinweise
1. Neufassung durch das MicroBilG
§ 264 Abs. 3 HGB ist durch das MicroBilG neu gefasst worden. Nach HGB a. F. galt: Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, brauchte die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften nicht anzuwenden, wenn
alle Gesellschafter des Tochterunternehmens der Befreiung zugestimmt haben,
das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme verpflichtet ist,
die Kapitalgesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen worden ist und
die Befreiung des Tochterunternehmens im offengelegten Konzer...