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LG Bonn Beschluss v. - 38 T 285/12

Gesetze: HGB § 264 Abs. 3, HGB § 293, HGB § 325, HGB § 335

Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses

Leitsatz

Die Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 HGB setzt voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes vorliegen. Dies impliziert, dass das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufgestellt und offengelegt haben muss, dessen Anhang den Anforderungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4 lit. a HGB entspricht. Verzichtet das Mutterunternehmen gemäß § 293 HGB auf die Aufstellung eines Jahresabschlusses, ist das Tochterunternehmen nicht gemäß § 364 Abs. 3 HGB befreit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2013 S. 433 Nr. 11
DStR 2013 S. 13 Nr. 6
GmbH-StB 2013 S. 309 Nr. 10
GmbHR 2013 S. 651 Nr. 12
NJW-RR 2013 S. 486 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2013 S. 826
DAAAE-46625

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LG Bonn, Beschluss v. 09.11.2012 - 38 T 285/12

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