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Track 05-06 | Umsatzsteuer: Steuerfalle bei der Istbesteuerung für Freiberufler
Der BFH hatte 2010 entschieden, dass die Begünstigung für Freiberufler bei der Option zur Istbesteuerung nicht anwendbar ist, wenn diese – unabhängig von der Rechtsform – zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen. Das BVerfG hat jüngst eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das BMF hat daher jetzt die Anwendung des BFH-Urteils geregelt. Wir nehmen das BMF-Schreiben zum Anlass, Sie auf eine Steuerfalle bei der Istbesteuerung hinzuweisen.
Track 05 | Verschärfung für Freiberufler bei der Option zur Istbesteuerung
Die Istbesteuerung für Freiberufler bei der Umsatzsteuer hat das Bundesfinanzministerium eingeschränkt.
Der Bundesfinanzhof hatte im Juli 2010 einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten verweigert. Freiberufler-GmbHs, die kraft Rechtsform gewerblich tätig sind, könnten sich nicht auf die Begünstigung für Freiberufler berufen, die Einkünfte aus § 18 EStG erzielen.
Das Urteil bestätigte insoweit die Verwaltungsauffassung. In einem sogenannten „obiter dictum„ – also einer beiläufigen Bemerkung in den Urteilsgründen, die für den konkrete...