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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 04 | Spenden: Bundesweite Initiative „Deutschland rundet auf“

Die Finanzverwaltung hat sich zur einkommen- und umsatzsteuerlichen Behandlung der im Rahmen der bundesweiten Initiative „Deutschland rundet auf„ gespendeten Beträge geäußert. An den Kassen der beteiligten Einzelhandelsunternehmen haben Kunden beim Bezahlen die Möglichkeit, den ausgewiesenen Zahlungsbetrag auf den nächst höheren 10 Cent-Betrag aufzurunden und den Aufrundungsbetrag zu spenden.

Die bundesweite Initiative „Deutschland rundet auf“ ist eine gute Sache. Nach dem Motto „Kleine Cents – Große Wirkung“ haben Kunden bei Einzelhändlern die Möglichkeit, während der Bezahlung ihrer Einkäufe den Endbetrag auf den nächst höheren 10-Centbetrag aufzurunden. Also beispielsweise nicht die verlangten 1,95 € zu zahlen, sondern glatt 2 €. Und auf diese Weise 0,05 € zu spenden. Die so gesammelten Cent-Beträge werden von den Händlern auf ein separates Konto transferiert und zu bestimmten Stichtagen an eine gemeinnützige Stiftung überwiesen. Sie werden zu 100 % an soziale Projekte weitergeleitet. Im Moment beteiligen sich zwar vor allem Einzelhandelsketten, aber vielleicht hat ja auch einer Ihrer Mandanten Interesse, bei der Initiative mitzumachen...

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