Hinzurechnung des hälftigen, nicht vereinnahmten Kindergeldes ist verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 erfolgt bei der Günstigerprüfung nach § 31 S. 4 EStG nach Abzug eines Kinderfreibetrags
die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes. Das der Verfahrensvereinfachung dienende alleinige Abstellen auf den Kindergeldanspruch
unabhängig von der tatsächlichen Vereinnahmung des hinzugerechneten Betrages ist verfassungsgemäß (vgl. , BFH/NV 2013, 723).
2. Behauptet bei Eingliederung der Kinder in den Haushalt der Eltern zu gleichen Teilen der den Haushaltsfreibetrag begehrende
Kindesvater, dass die das Kindergeld vereinnahmende Kindesmutter mit ihrem Partner eine Haushaltsgemeinschaft i. S. d. § 24b
Abs. 2 EStG führt, ist der Kindesvater darlegungs- und beweispflichtig.
Fundstelle(n): BAAAE-46429
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.06.2013 - 5 K 1082/09
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