Arbeitshilfe - Stand: 22.04.2015

Beginn der Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen bei Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheides zeitlich vor AdV des Grundlagenbescheides

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Beginn der Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Folgebescheids zeitlich vor AdV des Grundlagenbescheids - Auslegung des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO:

Revision FA: Streitige von der Vorinstanz angewandte Methode der Berechnung von Aussetzungszinsen, rechtswidrige Anrechnung von Zinsen nach § 233a AO auf die nach § 237 AO festzusetzenden Aussetzungszinsen und unrichtige Anwendung der Rundungsregel des § 239 Abs. 2 Satz 1 AO? -

Revision Kläger: Bindungswirkung im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheiden und Festsetzungsfrist für Folgebescheide betreffende Aussetzungszinsen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAE-46379