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BMF 30.09.2013 IV B 3 - S 2293/09/10005-04, NWB 42/2013 S. 3292

Einkommensteuer | BMF-Schreiben zur Anrechnung ausländischer Steuern

Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH – im noch anhängigen Revisionsverfahren (, BStBl 2011 II S. 500) – entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG gegen Art. 63 AEUV verstößt. Bei dieser Berechnungsmethode würden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt, da für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags der ausländischen Steuer die [i]infoCenter „Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, § 34c EStGNWB LAAAB-04769 Summe der Einkünfte zugrunde gelegt wird (, Beker und Beker NWB UAAAE-31649). Mit

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