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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 11/10 EFG 2013 S. 1583 Nr. 19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1 S. 2

Aufwendungen für die dienstliche Ausstandsfeier eines Finanzbeamten als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Aufwendungen für die Ausstandsfeier eines Finanzbeamten sind als ausschließlich beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Veranstaltung im Dienstgebäude, während der Dienstzeit stattfindet, ausschließlich Steuerbeamte daran teilnehmen und im Rahmen der Veranstaltung die Entlassungsurkunde ausgehändigt wird.

  2. Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten ist es unbeachtlich, ob der Kläger selbst oder sein Dienstherr als Gastgeber auftritt und die Gästeliste bestimmt.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1583 Nr. 19
GAAAE-45626

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 23.04.2013 - 3 K 11/10

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