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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 4497/11 E

Gesetze: UmwStG 2002 § 21 Abs. 1 Satz 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 ESG § 8 Abs. 1 EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Übertragung einbringungsgeborener Anteile – Entgeltlichkeit aufgrund der Einordnung als Arbeitslohn – Mitwirkende eigenbetriebliche Veranlassung

Leitsatz

  1. Nur eine entgeltliche Anteilsübertragung kann den Realisationstatbestand nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 auslösen.

  2. Kann die Übertragung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH auf einen leitenden Angestellten des Unternehmens durch den Alleingesellschafter nur als Anerkennung und Dank für die bisherige Tätigkeit verstanden werden, erfolgt die Übertragung auch dann als Gegenleistung für vergangene und künftige Arbeitsleistungen und damit entgeltlich, wenn dadurch zugleich im eigenbetrieblichen Interesse ein Zeichen für eine Kontinuität des Unternehmens nach außen gesetzt werden sollte.

Fundstelle(n):
DAAAE-45614

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 05.09.2012 - 15 K 4497/11 E

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