Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

8. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69843-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53698-4

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Der optimale Kurzvortrag (8. Auflage)

Thema 77 Ort der sonstigen Leistung

Einleitung

  • steuerbar sind nur die sonstigen Leistungen, die im Inland ausgeführt werden;

  • Begriff des „Inlands“ ist in § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG definiert;

  • Regelungen zur Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen enthalten die §§ 3a, 3b, 3e und 3f UStG.

Hauptteil

  • Es sind zwei Grundregeln vorhanden:

    1. § 3a Abs. 2 UStG: Empfängerortprinzip bei B2B-Umsätzen,

    2. § 3a Abs. 1 UStG: Unternehmersitzprinzip bei B2C-Umsätzen.

  • Diese Grundregeln kommen nur dann zur Anwendung, wenn die folgenden vorrangigen Ausnahmevorschriften nicht greifen:

    • § 3b UStG: Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen

    • § 3e UStG: Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffes, in einer Eisenbahn oder in einem Luftfahrzeug

    • § 3f UStG: Ort der unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 9a UStG

    • § 3a Abs. 7 UStG: kurzfristige Vermietung eines bestimmten Fahrzeugs an einen Drittlandsunternehmer

    • § 3a Abs. 6 UStG: bestimmte Leistungen eines Drittlandsunternehmers, die im Inland ausgewertet oder genutzt werden

    • § 3a Abs. 3 UStG: grundstücksbezogene Leistungen, Vermietung eines Beförderungsmittels, künstlerische und ähnliche Leistungen, Restaurationsleistungen, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, Vermittlungsleistungen, Einräumung von Eintrittsberechtigungen

    • § 3a Ab...

Der optimale Kurzvortrag

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