Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 64 Insolvenzverfahren
Einleitung
In Kraft getreten zum ; hat Konkursordnung, Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) abgelöst.
Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen, quotenmäßigen Befriedigung aller Gläubiger (in Abgrenzung zur Einzelzwangsvollstreckung).
Das Insolvenzverfahren ist ein förmliches Verfahren vor dem Insolvenzgericht (Amtsgericht) mit der Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Gerichts.
Hauptteil
Insolvenzeröffnungsverfahren
Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung
–Antrag (durch Gläubiger oder Schuldner; Auskunftspflicht des Schuldners/Vertreters/der Aufsichtsorgane)
–Insolvenzgründe: (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
–den Verfahrenskosten entsprechende Insolvenzmasse (ansonsten wird das Gericht den Antrag „mangels Masse“ abweisen)
Eröffnungsbeschluss
Ggf. weitere Anordnungen des Gerichts (Sicherungsmaßnahmen):
–Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
–allgemeines Verfügungsverbot des Schuldners
–Untersagung/Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner
das eröffnete Insolvenzverfahren
Verwaltungs-, Verfügungsrecht geht auf Insolvenzverwalter über; „Bereinigung“ der Insolvenzmasse durch Aussonder...