Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

8. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69843-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53698-4

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Der optimale Kurzvortrag (8. Auflage)

Thema 18 Abgrenzungsmerkmale Anlage- und Umlaufvermögen

Einleitung

Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen (AV) oder Umlaufvermögen (UV) wichtig wegen Auswirkung z. B. auf Ansatz in der Bilanz, Bewertung, Abschreibungsmöglichkeiten.

Hauptteil

  • Anlagevermögen

    • Definition: alle Gegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB); Dies richtet sich nach Funktion und wirtschaftlicher Bedeutung für das Betriebsvermögen. Entscheidend dafür sind

      • planmäßig wiederholte betriebliche Nutzung,

      • tatsächliche Verwendung im Unternehmen sowie

      • funktional dauernde Nutzung für den allgemeinen Geschäftszweck.

    • Beispiele: Betriebsgrundstücke, Maschinen, Fuhrpark, auch auf Dauer angelegte Firmenbeteiligungen

    • Das Anlagevermögen bestimmt sich grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Handelsgesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 247 ff.; § 266 Abs. 2 HGB. Einkommensteuergesetzliche Regelungen finden sich in § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 ff.; § 5 Abs. 1 ff.; § 6; §§ 6b, 6c, 7, 7g, 7h, 7i EStG. Sie werden in der EStR sowie den EStH näher erläutert.

    • Einteilung: immaterielle Vermögensgegenstände (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (§ 248 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a HGB, Art. 66 Abs. 3 Satz 6, A...

Der optimale Kurzvortrag

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