Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

8. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69843-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53698-4

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Der optimale Kurzvortrag (8. Auflage)

Thema 2 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens i. S. des § 363 AO

Einleitung

  • § 363 AO regelt zwei Formen des Verfahrensstillstandes: die Aussetzung und das Ruhen

  • Die Vorschrift dient der Verfahrensökonomie

Hauptteil

  • Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

    • Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens (Gericht oder einer Verwaltungsbehörde)

    • Ermessen der Finanzbehörde

    • Beispiel: Verfahren gegen einen Folgebescheid kann so lange ausgesetzt werden, als unklar ist, ob und wie der angefochtene Grundlagenbescheid geändert wird

    • Voraussetzungen:

      aussetzungsfähiger Verwaltungsakt (Geldleistung, sonstige Leistung, Duldung oder Unterlassung wird verlangt; neben Steuerbescheiden kommen Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide, Finanzbefehle oder Verwaltungsakte im Vollstreckungsverfahren in Betracht)

      Verwaltungsakt muss angefochten sein

      ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (summarische Prüfung der Erfolgsaussichten)

      Vollziehung hätte eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte für den Betroffenen zur Folge

      auf Antrag

    • Rechtsfolgen:

    Vollziehung (= Umsetzung/Verwirklichung durch die Finanzbehörde) wird aufgeschoben, bis Abschluss des Hauptsacheverfahrens

    Es ergeben sich weiterhin folgend...

Der optimale Kurzvortrag

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