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StuB 19/2013 S. 747

Zur Bemessung des Änderungsrahmens nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt gem. nrkr. NWB VAAAE-40187 (BFH-Az.: I R 20/13) eine Bilanzänderung i. H. der aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Gewinnauswirkung und eröffnet damit die Möglichkeit, durch eine Bilanzänderung die aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Folgen vollständig zu kompensieren. Der Änderungsrahmen besteht nicht lediglich i. H. der sich aus der Steuerbilanz ergebenden Gewinnänderung (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG 1990; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Hintergrund: Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist die Änderung der Vermögensübersicht (Bilanz) nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG steht und soweit die Auswirkung der Änderung nach Satz 1 auf den Gewinn reicht. Damit kann ...BStBl 2008 II S. 600

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