Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 37 SF 252/12 EK AL

Leitsatz

Leitsatz:

Im Falle der anwaltlichen Vertretung im Ausgangsverfahren ist eine Verzögerungsrüge nur dann als unverzüglich im Sinne des Art 23 GRüGV erhoben anzusehen, wenn sie innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten des Gesetzes bei Gericht eingeht. Eine auf Pensionierung eines Richters und einen damit einhergehenden Kammerwechsel zurückzuführende Verfahrensverzögerung muss sich das beklagte Bundesland zurechnen lassen. Eine auf eine Erkrankung eines Richters zurückzuführende Verfahrensverzögerung ist dem beklagten Bundesland nicht anzulasten, solange nicht unverzügliche Gegenmaßnahmen geboten wären. Aus dem in § 198 Abs 2 S 3 GVG vorgegebenen Richtwert folgt, dass sich für jeden Monat der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe von 100,00 Euro errechnet. Im Entschädigungsverfahren vor dem Landessozialgericht ist keine vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteil auszusprechen.

Fundstelle(n):
SAAAE-45301

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 02.08.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen