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FG Münster Urteil v. - 7 K 630/09 E EFG 2013 S. 1754 Nr. 21

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 4 Satz 1 Buchst. a), EStG § 52 Abs 37b, EStG § 20 Abs 1 Nr 7

Kapitaleinkünfte

Besteuerung von Erträgen aus Zero-Kupon-Wandelschuldverschreibungen im VZ 1997

Leitsatz

1) Erträge aus einer Zero-Kupon-Wandelschuldverschreibung unterliegen im Streitjahr (1997) in Höhe der Emissionsrendite der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG in der ab 2001 gültigen Fassung.

2) Die rückwirkende Erfassung dieser Fälle durch das StÄndG 2001 stellt keine unzulässige gesetzliche Rückwirkung dar.

3) Die Besteuerung von Schuldverschreibungen ist im Streitjahr (1997) auch nicht verfassungswidrig wegen des vom BVerfG gerügten Erhebungsdefizits.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2389 Nr. 40
EFG 2013 S. 1754 Nr. 21
EStB 2014 S. 72 Nr. 2
YAAAE-45163

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FG Münster, Urteil v. 27.06.2012 - 7 K 630/09 E

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