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BMF 20.09.2013 IV C 1 - S 2402 a/0: 021, NWB 40/2013 S. 3123

Einkommensteuer | Anwendungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung

Nach der EU-Zinsrichtlinie, die durch die Zinsinformationsverordnung (BStBl 2008 I S. 320) in deutsches Recht umgesetzt wurde, erfolgt grds. ein Informationsaustausch über grenzüberschreitende Zinszahlungen an natürliche Personen. Das hat die Rn. 12 des Anwendungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung neu gefasst. Hierzu führt das BMF weiter aus: (1) Bei vertraglichen Beziehungen oder gesonderten Transaktionen, die ab dem eingegangen bzw. getätigt werden, ist zusätzlich zu den vorstehenden Angaben die vom Wohnsitzstaat erteilte Steuer-Identifikationsnummer festzuhalten, sofern der jeweilige Mitgliedstaat eine solche Steuer-Identifikationsnummer vergibt (vgl. Aufstellung der EU-Kommission im Rahmen des europäischen TIN-Portals unter dem Link http://e...

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