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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 226/11 EFG 2013 S. 1790 Nr. 21

Gesetze: EStG § 4h, KStG § 8a Abs. 3

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags – Bemessung der 10 v.H.-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich Beteiligte

Leitsatz

  1. Trotz bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke gehen diese Zweifel nicht so weit, dass der Senat von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist.

  2. Zur Auslegung des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG, insb. zu der Frage, ob eine isolierte Betrachtung der einzelnen wesentlich beteiligten Gesellschafter vorzunehmen ist oder ob eine Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteilige angebracht ist.

  3. Nach Auffassung des Senats ist § 8a KStG i. S. einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteiligte auszulegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1559 Nr. 26
DStR 2014 S. 8 Nr. 19
DStRE 2014 S. 795 Nr. 13
EFG 2013 S. 1790 Nr. 21
Ubg 2014 S. 539 Nr. 8
CAAAE-44852

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2013 - 6 K 226/11

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