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Abgabenordnung; | Entstehung des Anspruchs auf Erstattungszinsen und dessen Abtretung (§§ 46, 233a AO)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Anspruch auf Erstattungszinsen gem. § 233a AO entsteht mit der Steuerfestsetzung, die zu dem eine Erstattung auslösenden Unterschiedsbetrag i. S. des § 233a Abs. 1 AO führt. (2) Eine vor der Steuerfestsetzung angezeigte Abtretung des Anspruchs auf Erstattungszinsen ist unwirksam. In der weiteren Begründung führt der Senat aus, dass die vom Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsökonomie in § 233a Abs. 4 AO vorgesehene Verbindung von Steuerfestsetzung und Festsetzung der Zinsen in der Praxis de facto zu der Unabtretbarkeit der Zinsansprüche führt. Dieser Umstand rechtfertigt es jedoch nicht, die Entstehung der Zinsansprüche unter Außerachtlassung des gesetzlichen Entstehungstatbestands vorzuverlegen, nur um deren Abtretbarkeit zu gewährleisten. E...