Streitwert bei Klage gegen die Ablehnung der Wiederbestellung als
Steuerberater
Leitsatz
Im FG-Verfahren ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Kl. für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen
zu bestimmen und die Gebühren danach zu bemessen.
In Fällen, in denen es um den Widerruf oder um die Rücknahme der Bestellung als Steuerberater geht, ist bei Fehlen von konkreten
und besser geeigneten Anhaltspunkten grds. von einem Streitwert von 50.000 € auszugehen.
Steht aufgrund besondere Umstände im Vordergrund des Interesses des Steuerberaters lediglich der Erhalt der aus der steuerberatenden
Tätigkeit resultierenden Vorteile und nicht der Erhalt des Wertes der für den Aufbau einer Steuerberaterpraxis getätigten
Aufwendungen, ist der Regelstreitwert nur mit 25.000 € anzusetzen.
Dieser Streitwert ist auch dann anzusetzen, wenn es ausschließlich darum geht, einen für die Ausübung des Berufs notwendigen
Arbeitsvertrag als angestellter Steuerberater vereinbaren zu können.
Fundstelle(n): IAAAE-44850
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 12.06.2013 - 6 KO 7/13
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