Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei Feststellung des Grundbesitzwertes gegenüber Erbengemeinschaft
Leitsatz
Der Inhaltsadressat eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der
Erbschaftsteuer ohne Bezeichnung des einzelnen Miterbens ist nicht hinreichend bestimmt und damit nichtig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2070 Nr. 35 DB 2013 S. 22 Nr. 35 DStR 2014 S. 9 Nr. 21 DStRE 2014 S. 939 Nr. 15 ErbBstg 2013 S. 209 Nr. 9 ErbStB 2013 S. 339 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2013 S. 2980 CAAAE-44839
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