Die stille Gesellschaft
2013
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Vorwort
Die Rechtsform der stillen Gesellschaft stellt sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht eine Alternative zu anderen Gesellschaftsrechtsformen dar. Gerade für den Einzelfall muss überlegt werden, welche steuerliche Form der stillen Gesellschaft wünschenswert ist. Einfach zu handhaben ist die typisch stille Gesellschaft. Sie bietet sich insbesondere bei einer Mitarbeiterbeteiligung an. Ganz anders dagegen die atypisch stille Gesellschaft. Sie führt zur Annahme einer steuerlichen Mitunternehmerschaft, obwohl sie zivilrechtlich als reine Innengesellschaft kein Gesamthandsvermögen aufweist.
Zivilrechtlich hat sich in den letzten Jahren auf dem Gebiet der stillen Gesellschaft eher wenig getan. Indirekte Auswirkungen hat jedoch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MOMiG), wenn eine GmbH Inhaberin des Handelsgewerbes ist. Wesentlich erheblicher sind die Auswirkungen, die Änderungen des Steuerrechts auf die stille Gesellschaft haben. Insbesondere die Einführung der Abgeltungsteuer, und damit die regelmäßige Unmöglichkeit der Geltendmachung von Werbungskosten, hat auf die typische stille Gesellschaft erhebliche Auswi...