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LSG Bayern Urteil v. - L 5 R 863/12

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Tätigkeit als Operationspfleger für die Beigeladene zu 1) eine selbständige Tätigkeit ist.

Fundstelle(n):
TAAAE-44586

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 28.05.2013 - L 5 R 863/12

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