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BFH 11.07.2013 IV R 9/12, BBK 18/2013 S. 854

Steuerrecht | Keine rückwirkende Verzinsung eines IAB wegen unterbliebener Investition

Wird ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht, weil die Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums durchgeführt wird, ist die sich hieraus ergebende Steuernachzahlung nach dem BFH nicht rückwirkend zu verzinsen.

Beispiel

[i]Zinslauf beginnt erst zukünftig A bildet zum einen IAB in Höhe von 20.000 €. Das FA berücksichtigt den IAB im ESt-Bescheid 2007. Im Juni 2010 teilt A dem FA mit, dass er die Investition nicht mehr durchführen wird. Daraufhin erlässt das FA im August 2010 einen Änderungsbescheid für 2007 und verzinst die sich hieraus ergebende Steuernachzahlung ab dem (15 Monate nach Ablauf des VZ 2007).

Lösung

[i]Für VZ bis 2012 unterbleibt Verzinsung Nach dem BFH beginnt der Zinslauf erst am , nämlich 15 Monate nach Ablauf des Jahres 2010, in dem A die Aufgabe seiner Investitions...

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