Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten
2. Aufl. 2013
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L. Vertrauensschutz bei Aufhebung/Änderung von Steuerbescheiden nach § 176 AO
I. Allgemeines
10251. Struktur
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abs. 1 | Abs. 2
| ||
Nr. 1 | Nr. 2 | Nr. 3 | |
BVerfG | Oberster Gerichtshof des Bundes
| Oberster
Gerichtshof des Bundes | Oberster Gerichtshof des
Bundes |
Feststellung der Nichtigkeit eines
Gesetzes | hält
Norm für
verfassungswidrig | ändert seine
Rechtsprechung | hält allgemeine
Verwaltungsvorschrift für rechtswidrig |
Kausalität der geänderten
Rechtslage/Rechtsprechung für die Aufhebung/Änderung des Steuerbescheids | |||
Keine Änderung zuungunsten des
Stpfl. möglich! |
2. Sinn und Zweck
1026§ 176 AO ist keine eigenständige Änderungsvorschrift. Vielmehr wird die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Spannungsfeld zwischen materieller Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit gesetzlich normiert. Die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden werden gleichsam um weitere negative Voraussetzungen ergänzt.
In Fällen der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids wird die Berücksichtigung einer
veränderten Rechtslage (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2),
geänderten Rechtsprechung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3),
mit dem ge...