Uta Hey, Christian Lehnert

Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten

2. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69761-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45612-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten (2. Auflage)

H. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

I. Struktur


Tabelle in neuem Fenster öffnen
580Aufhebung oder Änderung
eines Steuerbescheids
§ 173 Abs. 1 AO
zuungunsten des Stpfl.
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
zugunsten des Stpfl.
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Tatsache oder Beweismittel
Nachträgliches Bekanntwerden
Rechtserheblichkeit
höhere Steuer
niedrigere Steuer
keine Ermittlungsfehler
der Finanzbehörde
kein grobes Verschulden
des Stpfl.
unbeachtlich
bei Zusammenhang mit
steuererhöhenden
Tatsachen/Beweismitteln
Änderungssperre
§ 173 Abs. 2 AO

II. Sinn und Zweck

581§ 173 eröffnet der Finanzbehörde die Möglichkeit, Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit sie nachträglich Kenntnis von Tatsachen oder Beweismitteln (sog. „neue“ Tatsachen oder Beweismittel) erlangt, die sich auf die Besteuerung auswirken. Der Vertrauensschutz tritt in diesen Fällen hinter der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung zurück, weil die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist.

III. Gemeinsame Voraussetzungen

582§ 173 AO beinhaltet zwei eigenständige Korrekturvorschr...