Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Der rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab 2004 geregelte Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen der erstmaligen
Berufsausbildung und des Erststudiums nach § 9 Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1746 Nr. 21 MAAAE-44396
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