Arbeitshilfe März 2015

Grunderwerbsteuer nach Anteilsvereinigung: Kein Rückgängigmachung nach § 16 GrEStG bei Nichtbeachtung von Anzeigepflichten?

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Grunderwerbsteuer nach Anteilsvereinigung: Rückgängigmachung trotz eventueller Nichtbeachtung von Anzeigepflichten?

1. Ist das zugrundeliegende schuldrechtliche Geschäft möglicherweise nichtig, weil es an der vollständigen Leistung der Einlagen fehlte?

2. Sind die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Anzeige nach § 16 Abs. 5 GrEStG erfüllt, wenn der die Übertragung von GmbH-Anteilen beurkundende Notar innerhalb der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG die Abschrift der Urkunde im Rahmen einer Kurzmitteilung übersendet, die weder aus dem Text noch dem Inhalt erkennen lässt, dass eine grundbesitzende Gesellschaft betroffen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAE-44264