Arbeitshilfe Dezember 2016

Abgrenzung zwischen Herstellung und Anschaffung für den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift des § 2b EStG

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Stellt die Errichtung eines Windparks einen Fall der Herstellung i.S. des § 52 Abs. 4 EStG dar und hat daher das FG die zeitliche Anwendbarkeit des § 2b EStG im Streitfall zu Unrecht bejaht? - Erfüllt der streitgegenständliche Windkraftfonds bereits nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verlustzuweisungsgesellschaft? - Ist § 2b EStG insbesondere aufgrund der Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Bestimmtheitsgebots verfassungswidrig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-44233