Arbeitshilfe - Stand: 08.10.2018

Keine Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei der Ermittlung der Jahresrohmiete

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Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei Ermittlung der Jahresrohmiete?

Sind nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingeführte öffentliche Fördermaßnahmen des Wohnungsbaus, wie das Wohnraumförderungsgesetz vom 13 . September 2001, welches u.a. eine Mietpreisbindung vorsieht, bei der Ermittlung der maßgeblichen Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 5 BewG zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
ZAAAE-44224