Keine Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei der Ermittlung der Jahresrohmiete
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Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei Ermittlung der Jahresrohmiete?
Sind nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingeführte öffentliche Fördermaßnahmen des Wohnungsbaus, wie das Wohnraumförderungsgesetz vom 13 . September 2001, welches u.a. eine Mietpreisbindung vorsieht, bei der Ermittlung der maßgeblichen Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 5 BewG zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-44224