Arbeitshilfe - Stand: 16.09.2015

Zur Steuerbefreiung des Erwerbs eines Einfamilienhauses als Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG), das wegen einer aus beruflichen Gründen bestehenden Residenzpflicht nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann

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Zur Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG 2009 , das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann:

Erfüllt berufliche Residenzpflicht die Voraussetzung „zwingende Gründe“ des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 zweiter Halbsatz ErbStG ?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAE-44223

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