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BFH 19.6.2013 II R 20/12, StuB 17/2013 S. 672

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen S. 673Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, Abs. 8 ErbStG; § 198 BewG).

Praxishinweise

Gehört zum Nachlass Grundbesitz, wird für Zwecke der Erbschaftsteuer nach §§ 176 und 182 ff. BewG ein Grundbesitzwert gesondert festgestellt. Hält der Erbe den so ermittelten Wert für zu hoch, kann er nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert des Grundbesitzes durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Grundstücks-Sachverständigen nachweisen. Diese Kosten für die Bewertung des Grundbesit...

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