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StuB 17/2013 S. 675

Verlust der Berufsunfähigkeitsrente bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit

In berufsständischen Versorgungseinrichtungen erworbene Anwartschaften auf Leistungen unterfallen dem SchutzbeS. 676reich der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG). Von daher erscheint es verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, wenn die Satzung eines Versorgungswerks der Rechtsanwälte vorsieht, dass langjährig erworbene Anwartschaften auf eine Berufsunfähigkeitsrente bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsanwaltskammer für die Zukunft ersatzlos wegfallen sollen (, NZS 2013 S. 511).

Praxishinweise

Zum (zulässigen) Eingriff in die Altersrente durch Wegfall eines Kinderzuschlags vgl. OVG NRW, Urteil vom - 17 A 2542/09.

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