StuB Nr. 17 vom Seite 1

Neuregelung des § 32b EStG

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Das Goldfinger-Modell

Vor knapp 50 Jahren startete in den deutschen Kinos der dritte James Bond-Film, mit dem Titel „Goldfinger”. Damals spielte Gert Fröbe den Bösewicht und damit Gegenspieler des britischen Geheimagenten 007 mit der Lizenz zum Töten. Bereits im am Ende gescheiterten JStG 2013 war eine Änderung des § 32b EStG vorgesehen, mit dem das sog. Steuergestaltungsmodell „Goldfinger” bekämpft werden sollte. Nach zähen Verhandlungen wurde dann Anfang des Jahres das Amtshilferrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet, in dem letztlich doch eine Regelung zur Änderung bzw. Ergänzung des § 32b EStG aufgenommen wurde. Bolik/Hartmann zeigen ab S. 639 die Rechtsfolgen der Neuregelung in § 32b EStG zum negativen Progressionsvorbehalt auf. Der Beitrag liefert für die Stpfl. und deren Berater Argumente für eine Abwehrargumentation z. B. in Betriebsprüfungen für Bestandsfälle. Er sensibilisiert zudem auch für Fälle außerhalb des Goldfinger-Modells, auf die der Anwendungsbereich der Neuregelung künftig zutrifft. Ob die jetzige Regelung dem Fiskus einen solchen Goldregen bringen wird wie der damalige Bond-Film, wird sich noch zeigen müssen.

Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

Mit der bedeutsamen Nachfolgeentscheidung zum nimmt der zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung innergemeinschaft-licher Lieferungen im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers grundlegend Stellung. Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Erstabnehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und dieser die Gegenstände an einen Letzterwerber in einem anderen Mitgliedstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Schießl stellt ab S. 644 die nach dem Besprechungsurteil maßgeblichen Grundsätze und die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen dar.

Bilanzierung von Altersteilzeitvereinbarungen

In der Vergangenheit hat insbesondere die bilanzielle Erfassung und Bewertung von Aufstockungsbeträgen zu Problemen in der Praxis geführt. Die unmittelbare Aufwandserfassung dieser Beträge hat das Periodenergebnis einseitig belastet und nicht immer dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung Rechnung getragen. Die vorliegende Neufassung von IDW RS HFA 3 trägt einer differenzierten Sichtweise Rechnung und erlaubt es, Aufstockungsbeträge entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt abzubilden. Zwirner stellt in seinem Beitrag ab S. 649 die wesentlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung (vgl. dazu ders., StuB 2012 S. 731) dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 17/2013 Seite 1
NWB SAAAE-43866