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Erstmaliger Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013
BMF-Schreiben zur Erläuterung des § 52b EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG
Während die Nutzung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in der Praxis bereits vielfach angelaufen ist, blieb die gesetzliche Absicherung der Übergangsregelungen lange in der Schwebe. § 52b EStG – der die Vorschriften zu diesem Bereich enthält – war in seiner früheren Fassung zunächst durch Art. 25 Abs. 5 des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2011 I S. 2592) ab dem aufgehoben worden, die Nachfolgeregelung ließ auf sich warten. Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1809) wurde § 52b (wieder) neu ins EStG eingefügt und rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Das BMF hat dazu nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Finale Fassung eines zuvor bereitgestellten Entwurfs
Um den Arbeitgebern die zur Anwendung des ELStAM-Verfahrens notwendige Orientierung zu bieten, stellte die Finanzverwaltung im Herbst vergangenen Jahres Entwürfe zweier Schreiben zur Verfügung: mit Stand vom eine Fassung des Startschreibens zum erstmaligen Abruf der ELStAM nebst Anwendungsgrundsätzen für den Einführungszeitraum 2013 sowie mit Stand vom vorläufige Fassung eines Schreibens mit Anweisungen zur regelmäßigen und dauerhaften Durchführung des Lohnsteuerabzugs ab dem Kalenderjahr 2013 im...BStBl 2012 I S. 1258